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Bundestag beschließt Frühstartrente: zehn Euro im Monat pro Kind

Ab 2027 zahlt der Staat für Kinder von 6 bis 18 Jahren zehn Euro im Monat in ein Altersvorsorgedepot, für den Jahrgang 2020 rückwirkend ab Januar 2026.

Von Ressort Leben in Deutschland ·

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Quellen
6, unten aufgeführt

Das Wichtigste

  • Der Bundestag hat die Frühstartrente am 16. Oktober 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen.
  • Der Staat zahlt für Kinder von 6 bis 18 Jahren zehn Euro im Monat in ein kapitalgedecktes Vorsorgedepot, zuerst für den Jahrgang 2020.
  • Eltern schließen den Vertrag bei einem Anbieter ab; tun sie es nicht, wird das Geld kollektiv in einem von der Bundesbank verwalteten Fonds angelegt.
  • Eine Auszahlung ist grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich, die Erträge bleiben bis dahin steuerfrei.
  • Die Frühstartrente soll im Januar 2027 in Kraft treten und 2027 rund 198 Millionen Euro kosten, bis 2030 rund 411 Millionen Euro.

Kinder in Deutschland sollen vom Staat ein Startkapital für die Altersvorsorge bekommen. Mit der Frühstartrente, die der Bundestag am 16. Oktober 2026 beschlossen hat, zahlt der Staat für Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren zehn Euro im Monat in einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot-Vertrag. Die Frühstartrente soll im Januar 2027 in Kraft treten und beginnt mit dem Geburtsjahrgang 2020, teilte die Bundesregierung mit. Für diese Kinder wird die Förderung nach der Begründung des Gesetzentwurfs rückwirkend für das Jahr 2026 gezahlt; der Jahrgang 2021 kommt 2027 hinzu.

Für den Entwurf in der Fassung des Finanzausschusses stimmten CDU/CSU und SPD. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen, die AfD enthielt sich.

So funktioniert die Frühstartrente

Eltern eröffnen auf den Namen des Kindes ein Depot bei einem Anbieter der reformierten privaten Altersvorsorge und können freiwillig eigene Beiträge einzahlen; die staatliche Förderung fließt dann nach Angaben der Bundesregierung automatisch über den Anbieter, ohne weiteren Antrag. Private Einzahlungen sind bis zu 6.840 Euro im Jahr möglich. Der Vertrag kann elektronisch abgeschlossen werden, eine Beratung ist nicht erforderlich; für die Produkte gelten die Regeln des Standarddepot-Vertrags der privaten Altersvorsorge.

Kinder, deren Eltern keinen Vertrag abschließen, gehen nicht leer aus. Für sie legt der Staat pro Monat und Kind zehn Euro kollektiv am Kapitalmarkt an, und zwar über das Sondervermögen des Bundes „Frühstartrente“, das zum 1. Januar 2028 errichtet und von der Deutschen Bundesbank verwaltet werden soll. Der Finanzausschuss hat festgelegt, dass das Sondervermögen „ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds“ anzulegen ist; so soll ausgeschlossen werden, „dass andere politische Ziele mit der Anlage der Mittel verfolgt werden“. Den Anspruch können die Kinder bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres in einen eigenen Vorsorgevertrag übertragen.

Die Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei, und das geförderte Kapital kann grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausgezahlt werden. Ab der Volljährigkeit ist ein Übergang in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge möglich, deren neue Produkte nach Angaben der Bundesregierung ab Januar 2027 angeboten werden sollen.

Was daraus werden kann

Die Bundesregierung hat eine Modellrechnung veröffentlicht, die eine durchschnittliche nominale Rendite von sieben Prozent im Jahr unterstellt. Unter dieser Annahme könnte allein das staatliche Geld bis zum Renteneintritt auf rund 53.000 Euro anwachsen; zahlen die Eltern zusätzlich 50 Euro im Monat ein, könnten es mehr als 300.000 Euro werden. Feste Renditen gibt es am Kapitalmarkt nicht, und der Gesetzentwurf selbst sagt, die Frühstartrente solle zeigen, welche Rolle Risiken und Schwankungen über längere Anlagehorizonte spielen.

Modellrechnung der Bundesregierung zur Frühstartrente bei 7 Prozent nominaler Rendite pro Jahr
FallWert mit 18 JahrenWert zum Renteneintritt
Nur staatliche Förderung (insgesamt 1.440 Euro)rund 2.200 Eurorund 53.000 Euro
Förderung plus 50 Euro monatlich von den Elternnicht angegebenmehr als 300.000 Euro

Kosten und Kritik

Für 2027 rechnet der Gesetzentwurf mit Kosten von 198 Millionen Euro, bis 2030 sollen sie auf 411 Millionen Euro steigen. Ab 2027 kommt jedes Jahr der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Ältere Kinder können zwar einen Vertrag bekommen, der Staat zahlt dafür aber nichts ein.

In der Debatte sagte Michael Thews (SPD): „wir beschließen heute etwas Historisches“. Die Frühstartrente werde vielen beim Aufbau einer vernünftigen Altersvorsorge helfen. Fritz Güntzler (CDU/CSU) erklärte: „Mit dieser Frühstartrente schaffen wir den Einstieg in die kapitalgedeckte private Altersvorsorge bereits mit Vollendung des sechsten Lebensjahres.“ Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) urteilte: „Die Frühstartrente ist dagegen weder früh noch Rente.“ Ohne zusätzliche Einzahlungen von Eltern oder Großeltern werde daraus nichts. Stefan Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte: „Die Frühstartrente bleibt eine Krücke, sie zementiert finanzielle Wissenslücken und soziale Ungleichheit von Kindesbeinen an.“ Sarah Vollath (Die Linke) bemängelte, dass noch immer das Geld der Eltern über die Chancen der Kinder entscheide.

Wie es weitergeht

Wie jedes vom Bundestag beschlossene Gesetz geht die Frühstartrente nun an den Bundesrat. Dessen nächste Plenarsitzung ist für den 20. November 2026 angesetzt. Wie die Länderkammer mit Bundesgesetzen umgeht, erklärt unser Beitrag So funktioniert der Bundesrat.

Quellen

  1. Bundestag beschließt die Frühstartrente Deutscher Bundestag, 16. Oktober 2026
  2. “Early start” pension approved by the Bundestag: Initial capital for private pension provision The Federal Government, 16. Oktober 2026
  3. The legislative procedure Bundesrat
  4. Rückblick auf die Plenarsitzung am 16. Oktober 2026 (BundesratKOMPAKT, 1069. Sitzung) Bundesrat, 16. Oktober 2026
  5. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Drucksache 21/7864) Deutscher Bundestag, 7. September 2026
  6. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zur Frühstartrente (Drucksache 21/8606) Deutscher Bundestag, 14. Oktober 2026

Mit KI-Unterstützung recherchiert und verfasst, dann am 29. Oktober 2026 in einer separaten Prüfung mit den 6 oben genannten Quellen abgeglichen. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns.