Neues Bundespolizeigesetz in Kraft: Drohnenabwehr, Quellen-TKÜ und Kontrollen an Bahnhöfen
Seit dem 28. Oktober 2026 darf die Bundespolizei Drohnen abwehren, Telekommunikation präventiv überwachen und selbst Abschiebungshaft beantragen.
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Das Wichtigste
- Das modernisierte Bundespolizeigesetz ist am 28. Oktober 2026 in Kraft getreten; das bisherige Gesetz stammte zu großen Teilen aus dem Jahr 1994.
- Die Bundespolizei erhält unter anderem Befugnisse zur Drohnenabwehr, zur präventiven Telekommunikationsüberwachung und zu verdachtsunabhängigen Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen im Bahnbereich.
- Sie kann künftig selbst Abschiebungshaft beantragen, wenn sie vollziehbar ausreisepflichtige Personen ohne Duldung antrifft.
- Der Innenausschuss fügte im Juli Befugnisse zur automatisierten Erkennung von Gefahren und zur biometrischen Detektion in Echtzeit hinzu.
- Am 25. September 2026 beschloss der Bundestag das Gesetz endgültig, der Bundesrat stimmte zu. In der Anhörung überwog die Zustimmung, einzelne Sachverständige warnten vor Grundrechtseingriffen.
Die Bundespolizei hat seit Mittwoch neue Befugnisse. Das Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes ist am 28. Oktober 2026 in Kraft getreten, teilte die Bundesregierung am selben Tag mit. Es ersetzt Regeln, die zu großen Teilen aus dem Jahr 1994 stammen, aus einer Zeit, in der es nach Darstellung der Regierung weder Chatgruppen noch soziale Medien gab.
Ziel ist es, die mehr als 50.000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten mit Befugnissen auszustatten, die den heutigen Gefahrenlagen entsprechen. Die Bundespolizei ist für die Sicherheit an den Grenzen, auf See, an Flughäfen und bei der Bahn zuständig.
Was die Bundespolizei jetzt darf
Erstmals regelt das Gesetz den Einsatz und die Abwehr von Drohnen. Die Bundespolizei darf selbst Drohnen fliegen lassen, um zu überwachen und aufzuklären, zum Beispiel bei Großveranstaltungen oder an Bahnstrecken, die schwer zugänglich sind. Geht von einem unbemannten System an Land, in der Luft oder im Wasser eine Gefahr aus, darf sie nach dem neuen Paragrafen 39 geeignete Mittel bis hin zu Waffen gegen das System, seine Steuereinheit oder seine Steuerverbindung einsetzen, wenn andere Maßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wären. Der Bundesrat nennt als Beispiele „elektromagnetische Impulse, GPS und physische Eingriffe“.
- präventive Telekommunikationsüberwachung, einschließlich der Quellen-Telekommunikationsüberwachung
- Meldeauflagen sowie Aufenthaltsverbote von höchstens drei Monaten, nach Angaben des Bundesrates zum Beispiel gegen bekannte Gewalttäter auf Bahnreisen oder gegen Menschen, die an Bahnhöfen mehrfach Straftaten begangen haben
- verdachtsunabhängige Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen im Bahnbereich
- der Antrag auf Abschiebungshaft bei Gericht gegen vollziehbar ausreisepflichtige Personen ohne Duldung, die sie in ihrem Zuständigkeitsbereich antrifft
- eine Prüfung der Vertrauenswürdigkeit aller Personen, die sie neu einstellt, um die Bundespolizei vor einer Unterwanderung durch Extremisten zu schützen; das Gesetz spricht von einer „Vertrauenswürdigkeitsprüfung bei Einstellung“
Zugleich passt das Gesetz nach Angaben des Bundestages die Regeln zu Daten aus verdeckten Maßnahmen an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 an und setzt Datenschutzvorgaben einer EU-Richtlinie vom April 2016 um.
Im Bundestag nachgeschärft
Der Innenausschuss änderte den Regierungsentwurf am 8. Juli 2026 auf Antrag der Koalitionsfraktionen. Mit einem neuen Paragrafen zur „automatisierten Erkennung von Gefahren“ darf die Bundespolizei automatisierte Anwendungen einsetzen, die Muster von Bewegungen und Gegenständen sowie Aufenthaltsorte erkennen, wenn diese auf eine Gefahr hindeuten. Biometrische Daten, mit denen sich bestimmte Personen identifizieren ließen, dürfen dafür nicht verarbeitet werden. Hinzu kam eine Befugnis zur „biometrischen Detektion in Echtzeit“. Der Bundesrat beschreibt die Folge so: Mit Videotechnik und künstlicher Intelligenz darf die Bundespolizei Bewegungsmuster auswerten, die auf eine mögliche Straftat hindeuten, zum Beispiel wenn jemand ein Messer zieht.
| Datum | Schritt |
|---|---|
| 18. Dezember 2025 | Erste Lesung im Bundestag |
| 26. Januar 2026 | Öffentliche Anhörung im Innenausschuss |
| 8. Juli 2026 | Innenausschuss ändert den Entwurf |
| 10. Juli 2026 | Bundestag nimmt den Entwurf in zweiter Beratung an; die für die Schlussabstimmung nötige Mehrheit wird nicht festgestellt |
| 25. September 2026 | Bundestag wiederholt die Schlussabstimmung und beschließt das Gesetz, der Bundesrat stimmt am selben Tag zu |
| 28. Oktober 2026 | Inkrafttreten |
In der zweiten Beratung am 10. Juli stimmten CDU/CSU und SPD für den Entwurf, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen, die AfD enthielt sich. Endgültig beschlossen war das Gesetz damit nicht. Der Entwurf sieht in seiner Eingangsformel die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages vor, also mindestens 316 Ja-Stimmen, und diese Mehrheit war am 10. Juli nicht wie vorgeschrieben festgestellt worden. Laut Plenarprotokoll wiederholte der Bundestag die Schlussabstimmung deshalb am 25. September namentlich: 322 Abgeordnete stimmten mit Ja, 134 mit Nein, 118 enthielten sich. Wenige Stunden später stimmte der Bundesrat zu. Wie der Bundesrat an Bundesgesetzen mitwirkt, erklärt unser Beitrag So funktioniert der Bundesrat.
Alexander Throm (CDU/CSU) und Sebastian Fiedler (SPD) erklärten zu Protokoll, nach ihrer Rechtsauffassung hätte die einfache Mehrheit genügt. Sie stimmten der Wiederholung trotzdem zu, um das Verfahren ohne weitere Verzögerung abzuschließen und Zweifel an seiner Ordnungsmäßigkeit auszuräumen.
Zustimmung und Kritik in der Anhörung
In der Anhörung im Januar überwog nach dem Bericht des Bundestages die Zustimmung der Sachverständigen, es gab aber auch deutliche Ablehnung. Kai Dittmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte sah nach dem Bericht des Bundestages verfassungs- und menschenrechtliche Grenzen überschritten und verwies auf ein hohes Missbrauchs- und Diskriminierungsrisiko, etwa bei anlasslosen Kontrollen in Waffenverbotszonen. Lea Voigt vom Deutschen Anwaltverein machte „noch Luft nach oben“ aus. Sie vermisste Kontrollmechanismen wie Kennzeichnungspflicht, Kontrollquittungen und Bodycams, die der Entwurf der Ampel-Regierung noch vorgesehen hatte.
Der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, nannte die neuen Aufgaben sinnvoll und notwendig. Bewältigen könne die Bundespolizei sie aber nur mit genügend Personal und ausreichender technischer Ausstattung. Andreas Roßkopf von der Gewerkschaft der Polizei begrüßte die neuen Befugnisse, hielt aber einen deutlichen Aufwuchs im Personal- und Sachhaushalt für erforderlich.
Was als Nächstes kommt
Zusammen mit dem Entwurf nahm der Bundestag am 10. Juli eine Entschließung an, mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen bei Enthaltung von AfD und Linken. Darin fordert er die Bundesregierung auf, die Bundespolizei gemäß Artikel 27 der EU-Fahrgastrechteverordnung 2021/782 bestimmen zu lassen, welches Sicherheitsniveau an Bahnhöfen und in Zügen gelten soll, und die Maßnahmen mit Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreibern abzustimmen. Für Bahnhöfe mit hoher Kriminalitätsbelastung und den öffentlichen Nahverkehr sollen zusätzliche Sicherheitskonzepte entstehen, gestützt auf Untersuchungen zur Sicherheitslage und zur Kriminalitätsfurcht.
Quellen
- Zeitgemäße Befugnisse für die Bundespolizei Die Bundesregierung, 28. Oktober 2026
- Bundesrat stimmt Reform des Bundespolizeigesetzes zu (BundesratKOMPAKT, 1068. Sitzung) Bundesrat, 25. September 2026
- Abstimmung über erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei Deutscher Bundestag, 10. Juli 2026
- Plenarprotokoll 21/97: Stenografischer Bericht der 97. Sitzung (Tagesordnungspunkt 33 und Anlage 2) Deutscher Bundestag, 25. September 2026
- Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (Drucksache 559/26) Bundesrat, 25. September 2026
Mit KI-Unterstützung recherchiert und verfasst, dann am 29. Oktober 2026 in einer separaten Prüfung mit den 5 oben genannten Quellen abgeglichen. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns.