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Kita-Gesetz: Bundesregierung lehnt dauerhafte Finanzhilfe für die Länder ab

Die Länder verlangen für das geplante Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz dauerhaft Geld vom Bund. Die Regierung weist das nun schriftlich zurück.

Von Ressort Politik ·

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5, unten aufgeführt

Das Wichtigste

  • Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung eine dauerhafte und dynamisierte Bundesfinanzierung für das geplante Kita-Gesetz ab.
  • Der Bund will die Länder von 2027 bis 2034 mit insgesamt rund 9,19 Milliarden Euro unterstützen, mit sinkenden Jahresbeträgen bis auf 993 Millionen Euro.
  • Bisher erhalten die Länder für die Kita-Qualität 1,993 Milliarden Euro im Jahr; diese Beteiligung des Bundes läuft 2026 aus.
  • Bei allen Kindern soll spätestens im Alter von vier Jahren der Sprach- und Entwicklungsstand festgestellt werden; diese Pflicht soll ab 2029 gelten.
  • Das Gesetz braucht die Zustimmung des Bundesrates.

Die Bundesregierung weist die Geldforderungen der Länder für das geplante Kita-Gesetz zurück. In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz lehnt sie weitergehende finanzielle Forderungen ab; eine dauerhafte und dynamisierte Entlastung der Länder komme nicht in Betracht. Die Unterrichtung liegt dem Bundestag als Drucksache 21/8827 vom 28. Oktober 2026 vor, der Pressedienst des Parlaments berichtete am 29. Oktober darüber. Neu ist damit die Antwort des Bundes: Ihre Kritik hatten die Länder bereits am 16. Oktober im Bundesrat beschlossen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/8239) soll das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz ablösen, über das der Bund die Länder seit 2019 unterstützt. Kern ist eine verbindliche Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands bei allen Kindern spätestens im fünften Lebensjahr, also im Alter von vier Jahren. Zeigt sich Förderbedarf, soll eine passende Förderung folgen. Kitas sollen dafür zwei Stunden Personalzeit pro Kind für die Erhebung bekommen und mindestens 30 Minuten pro Kind und Woche für die Planung und Begleitung der Förderung. Mindestens zehn Prozent der Einrichtungen in jedem Land sollen zusätzliches Personal erhalten, wenn sie viele Kinder in herausfordernden Lebenslagen betreuen. Außerdem legt der Entwurf Mindestzeiten für die Fachberatung der Kitas fest.

Die Regeln sollen gestaffelt greifen: Erste Teile des Gesetzes treten am 1. Januar 2027 in Kraft, die Sprach- und Entwicklungsfeststellung und das zusätzliche Personal für Kitas in schwierigen Lagen am 1. Januar 2029, die Vorgaben zur Fachberatung am 1. Januar 2032.

Weniger Geld vom Bund bei höheren Standards

Bisher stellt der Bund den Ländern für die Kita-Qualität jährlich 1,993 Milliarden Euro über einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer zur Verfügung. Diese Beteiligung läuft 2026 aus. Für das neue Gesetz sind 1,493 Milliarden Euro in den Jahren 2027 und 2028 vorgesehen, 1,243 Milliarden Euro im Jahr 2029 und von 2030 bis 2034 jeweils 993 Millionen Euro, zusammen nach Angaben der Bundesregierung rund 9,19 Milliarden Euro. Den Mehraufwand für Länder und Kommunen schätzt der Entwurf selbst auf rund 1,41 Milliarden Euro im Jahr, davon allein rund 754 Millionen Euro für die Planung und Begleitung der Förderung.

Bundesmittel für die Kita-Qualität über die Umsatzsteuerverteilung und geschätzter Mehraufwand der Länder und Kommunen
JahrBetrag pro JahrGrundlage
20261,993 Mrd. EuroKiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (läuft aus)
2027 und 20281,493 Mrd. EuroEntwurf Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz
20291,243 Mrd. EuroEntwurf Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz
2030 bis 20340,993 Mrd. EuroEntwurf Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz
Geschätzter Mehraufwand der Länder und Kommunenrund 1,41 Mrd. EuroKostenschätzung im Gesetzentwurf

Der Bundesrat nennt die sinkende und auf acht Jahre begrenzte Bundesfinanzierung „nicht hinnehmbar“. Er verlangt eine verlässliche, dauerhafte und dynamisierte, also mitwachsende Finanzierung durch den Bund, auch für die bisherigen Maßnahmen im Umfang von 2 Milliarden Euro. Der Festbetrag aus der Umsatzsteuer sei seit 2021 nicht erhöht worden, obwohl Löhne und Preise merklich gestiegen seien. Die Länder erinnern an das Prinzip der Veranlassungskonnexität, das der Bund im Koalitionsvertrag verankert habe und dessen Grundgedanken die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit dem Bundeskanzler am 25. Juni 2026 bekräftigt hätten. Sie rechnen zudem damit, dass die tatsächlichen Kosten über der Schätzung des Bundes liegen werden.

Ohne eine auskömmliche, dauerhafte und dynamisierte Finanzierung durch den Bund kann der Gesetzentwurf nicht mitgetragen werden.

Bundesrat, Stellungnahme vom 16. Oktober 2026 (Drucksache 21/8827)

Die Antwort der Bundesregierung

Die Regierung hält dagegen, frühkindliche Bildung sei originäre Aufgabe von Ländern und Kommunen und nach Artikel 104a Absatz 1 des Grundgesetzes von den Ländern zu bezahlen. Der Bund biete mit acht Jahren Förderung bereits eine deutlich längere Perspektive als bisher. Sie verweist auf die schwierige Lage des Bundeshaushalts und auf die sinkenden Geburtenzahlen, die auch die Kosten der neuen Standards drücken dürften. Die Kostenschätzung sei eher zu hoch, weil vorhandenes Personal in Sprachförderung, Kita-Sozialarbeit und Fachberatung nicht oder nicht vollständig abgezogen werden konnte.

Bei einzelnen fachlichen Punkten zeigt sich die Regierung offen. Sie will prüfen, ob die Feststellung statt im fünften Lebensjahr im vorletzten Jahr vor Beginn der Schulpflicht erfolgen kann, wie es die Länder vorschlagen. Einem weiteren Änderungswunsch stimmt sie zu. Die meisten anderen lehnt sie ab, etwa den Vorschlag, die festen Zeitvorgaben für die Erhebung und die Förderung durch eine allgemeine Formulierung zu ersetzen, oder die Minutenvorgaben für die Fachberatung durch einen „angemessenen Umfang“.

Wie es weitergeht

Nach seiner Eingangsformel soll das Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden. Solche Zustimmungsgesetze kommen nach Darstellung des Bundesrates nur zustande, wenn Bundestag und Bundesrat sich einig sind; ein endgültiges Nein der Länderkammer lässt sie scheitern. Wie das Verfahren bis hin zum Vermittlungsausschuss abläuft, erklärt unser Beitrag So funktioniert der Bundesrat. Umsetzen müssten die neuen Regeln vor allem die Kommunen: Sie tragen nach den Worten des Bundesrates als örtliche Träger der Jugendhilfe „die Hauptlast des praktischen Vollzugs“.

Quellen

  1. Bundesrat fordert Überarbeitung des Start-Chancen-Gesetzes (hib 864/2026) Deutscher Bundestag, heute im bundestag, 29. Oktober 2026
  2. Drucksache 21/8827: Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz – Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung Deutscher Bundestag, 28. Oktober 2026
  3. Drucksache 21/8239: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) Deutscher Bundestag, 28. September 2026
  4. Länder kritisieren Finanzierung bei geplantem Startchancen- und Kita-Gesetz Bundesrat (BundesratKOMPAKT), 16. Oktober 2026
  5. Zustimmungs- und Einspruchsgesetze Bundesrat

Mit KI-Unterstützung recherchiert und verfasst, dann am 29. Oktober 2026 in einer separaten Prüfung mit den 5 oben genannten Quellen abgeglichen. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns.