Länder verlangen Änderungen an der Einkommensteuerreform 2027
In seiner Stellungnahme vom 16. Oktober 2026 kritisiert der Bundesrat die Pläne für Sonn- und Feiertagszuschläge und begrüßt die Regel für Rechenzentren.
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Das Wichtigste
- Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2026 zum Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 Stellung genommen.
- Er schlägt vor, auf die Anhebung der Obergrenze für steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge von 50 auf 75 Euro Stundenlohn zu verzichten.
- Der Entwurf hebt den Grundfreibetrag 2027 auf 12.564 Euro und das Kindergeld auf 267 Euro im Monat je Kind an.
- Weil das Aufkommen der Einkommensteuer auch den Ländern zufließt, braucht die Reform die Zustimmung des Bundesrates.
Die 16 Landesregierungen wollen Teile der Einkommensteuerreform der Bundesregierung ändern, bevor sie Gesetz wird. In seiner Stellungnahme vom 16. Oktober 2026 hat der Bundesrat, über den die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mitwirken, Änderungen am Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 vorgeschlagen. Kritik übt er vor allem an der geplanten Regelung für steuerfreie Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen.
Die Stellungnahme ist kein Veto. Sie ist die erste förmliche Gelegenheit der Länder, sich zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu äußern; ihre Vorschläge gehen nun an die Bundesregierung und den Bundestag. Das stärkere Druckmittel haben die Länder später in der Hand: Weil ihnen das Aufkommen der Einkommensteuer mit zusteht, kann die Reform ohne Zustimmung des Bundesrates nicht Gesetz werden.
Was die Länder kritisieren
Um gezielt Arbeitsanreize zu setzen, soll nach dem Entwurf der maximal zulässige Stundenlohn, auf den steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge berechnet werden, ab dem 1. Januar 2027 von 50 auf 75 Euro steigen. Für Zuschläge für Nachtarbeit bliebe die Grenze bei 50 Euro. Der Bundesrat schlägt vor, die Grenze nicht anzuheben und stattdessen die Zuschlagssätze moderat zu erhöhen, die heute 50 Prozent für Sonntags- und 125 Prozent für Feiertagsarbeit betragen. Sonst müssten Nachtzuschläge sowie Sonn- und Feiertagszuschläge künftig unterschiedlich berechnet werden, was die Bürokratie vergrößere, argumentieren die Länder. Von der höheren Grenze hätten außerdem nur Besserverdienende etwas: Wer im Schichtdienst arbeitet, etwa in der Pflege oder im Gastgewerbe, kommt in der Regel nicht auf einen Grundlohn von mehr als 50 Euro.
Begrüßt haben die Länder einen anderen Teil des Entwurfs: eine neue Aufteilung der Gewerbesteuer, deren Aufkommen den Gemeinden zusteht, für Betreiber von Rechenzentren. Weil Rechenzentren hoch automatisiert sind, profitieren die Standortgemeinden nach Darstellung der Bundesregierung häufig nicht am Gewerbesteueraufkommen. Künftig sollen 90 Prozent des Gewerbesteuermessbetrags nach der elektrischen Anschlussleistung der Rechenzentren und nur 10 Prozent nach den Arbeitslöhnen auf die beteiligten Gemeinden verteilt werden. Die Länder wollen sicherstellen, dass sich die Regel nicht umgehen lässt, weder über internationale Steuervermeidungsmodelle noch dadurch, dass ein Rechenzentrum um einen unerheblichen Nebenbetrieb ergänzt wird.
Was die Reform ändern soll
| Maßnahme | Bisher | Geplant |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 Euro | 12.564 Euro (2027); 12.900 Euro (2028) |
| Kinderfreibeträge zusammen | 9.756 Euro | 10.056 Euro (2027); 10.236 Euro (2028) |
| Kindergeld je Kind und Monat | 259 Euro | 267 Euro (2027); 272 Euro (2028) |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 Euro | 1.430 Euro |
| Steuerabzug für Handwerkerleistungen | 20 %, höchstens 1.200 Euro | 15 %, höchstens 900 Euro |
| Pauschsteuersatz bei Minijobs | 2 % | 5 % |
| Stundenlohn-Grenze für steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge | 50 Euro | 75 Euro |
Zur Gegenfinanzierung soll der Reichensteuersatz von 45 Prozent künftig schon für zu versteuernde Einkommen ab 250.000 Euro gelten, und ab 280.000 Euro käme ein neuer Steuersatz von 47 Prozent hinzu. Die Bundesregierung beziffert das Entlastungsvolumen auf circa zehn Milliarden Euro pro Jahr. Für eine berufstätige Familie mit zwei Kindern, die zusammen 60.000 Euro zu versteuern hat, rechnet sie ab 2028 mit einer Entlastung von mehr als 600 Euro im Jahr gegenüber heute.
Warum die Länder mitreden
Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftsteuer. Nach Artikel 106 des Grundgesetzes stehen ihre Einnahmen Bund und Ländern je zur Hälfte zu, nachdem ein Anteil an die Gemeinden gegangen ist. Artikel 105 bestimmt, dass Bundesgesetze über Steuern, deren Aufkommen ganz oder zum Teil den Ländern oder Gemeinden zufließt, der Zustimmung des Bundesrates bedürfen; der Bundesrat nennt die Einkommensteuer ausdrücklich als Beispiel. Beschlüsse der Länderkammer brauchen mindestens 35 ihrer 69 Stimmen.
Länder und Gemeinden würden zudem den größeren Teil der Mindereinnahmen tragen. Nach dem Gesetzentwurf sinken die Steuereinnahmen durch das gesamte Gesetz im Kassenjahr 2027 um 4,515 Milliarden Euro und 2028 um 6,02 Milliarden Euro. Auf den Bund entfallen davon 1,91 bzw. 2,504 Milliarden Euro.
| Jahr | Insgesamt | Bund | Länder und Gemeinden |
|---|---|---|---|
| 2027 | 4,515 Mrd. Euro | 1,91 Mrd. Euro | 2,605 Mrd. Euro |
| 2028 | 6,02 Mrd. Euro | 2,504 Mrd. Euro | 3,516 Mrd. Euro |
Die Werte für Länder und Gemeinden sind unsere Berechnung: Gesamtbetrag abzüglich des Bundesanteils. Sie stimmen mit der Summe der Länder- und Gemeindeanteile im Gesetzentwurf überein. Die Sozialversicherungen verlieren durch die neuen Regeln für Sonn- und Feiertagszuschläge nach einer groben Schätzung der Bundesregierung zusätzlich rund 300 Millionen Euro an Beiträgen im Jahr.
Wie es weitergeht
Die Bundesregierung kann nun mit einer Gegenäußerung auf die Vorschläge der Länder antworten, der Bundestag berät weiter. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hatte den Entwurf am 8. Oktober 2026 im Bundestag vorgestellt. Ihm sei wichtig, den Vorschlag schnell zu beraten und zügig umzusetzen, „sodass diese Entlastung dann auch zum 01.01.2027 wirken kann“, sagte er. Zugleich zeigte er sich offen dafür, dass der Bundestag in seinen Beratungen mehr Raum schafft, kleine und mittlere Einkommen zu entlasten.
Hat der Bundestag das Gesetz beschlossen, kommt es zur abschließenden Beratung erneut in den Bundesrat. Seine nächste Plenarsitzung ist für den 20. November 2026 angesetzt. Wie die Länderkammer arbeitet, erklärt unser Beitrag So funktioniert der Bundesrat.
Quellen
- Rückblick auf die Plenarsitzung am 16. Oktober 2026 (BundesratKOMPAKT, 1069. Sitzung) Bundesrat, 16. Oktober 2026
- Stellungnahme des Bundesrates: Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Drucksache 507/26 (Beschluss)) Bundesrat, 16. Oktober 2026
- Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Drucksache 21/8235) Deutscher Bundestag, 28. September 2026
- Einkommensteuerreform beschlossen Die Bundesregierung, 2. September 2026
- Steuerreform mit Entlastung von zehn Milliarden Euro (hib 757/2026) Deutscher Bundestag, 30. September 2026
- Rede des Bundesministers der Finanzen, Lars Klingbeil, zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 vor dem Deutschen Bundestag (Bulletin 97-1) Die Bundesregierung, 8. Oktober 2026
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 105 Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- Basic Law for the Federal Republic of Germany (English translation) Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- The legislative procedure Bundesrat
- Consent and objection bills Bundesrat
- Distribution of votes Bundesrat
Mit KI-Unterstützung recherchiert und verfasst, dann am 29. Oktober 2026 in einer separaten Prüfung mit den 11 oben genannten Quellen abgeglichen. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns.