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Kabinett verlängert Marine-Einsätze IRINI und Sea Guardian bis Ende November 2027

Die Bundeswehr soll ein weiteres Jahr an beiden Einsätzen teilnehmen. IRINI kontrolliert keine Schiffe mehr auf Waffen, für Sea Guardian sinkt die Obergrenze.

Von Ressort Politik ·

Ein graues Kriegsschiff mit der Kennung F 222 fährt auf bräunlichem Wasser nach links; am flachen Ufer im Hintergrund stehen Windräder, darüber blauer Himmel mit Quellwolken.
Die Fregatte „Baden-Württemberg“ (F222) auf der Elbe zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel im Juni 2016. Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Beteiligung der Bundeswehr an den Marineeinsätzen IRINI und Sea Guardian im Mittelmeer bis November 2027 zu verlängern. Symbolbild · Foto: ANKAWÜ, „F222 Baden-Württemberg auf der Elbe“, via Wikimedia Commons, zugeschnitten, Lizenz: CC BY-SA 4.0 (gilt auch für den Ausschnitt)
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5, unten aufgeführt

Das Wichtigste

  • Das Kabinett hat am 28. Oktober 2026 beschlossen, die Bundeswehr bis zum 30. November 2027 weiter an IRINI und Sea Guardian zu beteiligen.
  • Für die EU-Operation IRINI vor Libyen sind wie bisher bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten vorgesehen, für die NATO-Operation Sea Guardian 400 statt bisher 550.
  • IRINI darf das UN-Waffenembargo gegen Libyen nicht mehr durch Schiffsinspektionen durchsetzen, weil die Resolution 2292 zum 31. Mai 2026 ausgelaufen ist.
  • Beide Verlängerungen brauchen noch die Zustimmung des Bundestages.

Die Bundesregierung will die Bundeswehr ein weiteres Jahr an zwei Marineeinsätzen im Mittelmeer beteiligen. Das Bundeskabinett hat am 28. Oktober 2026 beschlossen, die Mandate für die EU-geführte Operation EUNAVFOR MED IRINI vor der libyschen Küste und für die NATO-Operation Sea Guardian jeweils bis zum 30. November 2027 zu verlängern; die laufenden Mandate enden nach einer Übersicht der Bundeswehr am 30. November 2026. Der Bundestag muss beiden Beschlüssen noch zustimmen. Bei IRINI ändert sich vor allem der Auftrag, bei Sea Guardian die Zahl der Soldatinnen und Soldaten, die höchstens eingesetzt werden dürfen.

IRINI: Das Embargo beobachten statt Schiffe zu kontrollieren

An IRINI beteiligt sich die Bundeswehr seit dem 7. Mai 2020. Wie bisher sollen bis zu 300 deutsche Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können. Die Änderungen am Auftrag gehen nach Angaben der Bundesregierung auf den Ratsbeschluss (GSVP) 2026/2243 der Europäischen Union zurück.

Die wichtigste Änderung betrifft das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen. Die Operation darf es nicht mehr durchsetzen, indem sie Schiffe inspiziert. Grundlage dieser Kontrollen war die Resolution 2292 (2016) des UN-Sicherheitsrats; sie ist zum 31. Mai 2026 ausgelaufen, womit nach Angaben der Bundesregierung die völkerrechtliche Grundlage entfiel. Informationen über mögliche Verstöße gegen das Embargo darf IRINI weiterhin sammeln und an die Vereinten Nationen weitergeben.

Die übrigen Aufgaben bleiben: Beiträge gegen die illegale Ausfuhr von Erdöl aus Libyen, Maßnahmen gegen das Geschäftsmodell von Schleuser- und Menschenhändlernetzwerken sowie die Unterstützung libyscher Einrichtungen, die für Strafverfolgung und Seenotrettung zuständig sind. Neu sind ein Austauschformat zur maritimen Sicherheit im Mittelmeer und der ausdrückliche Auftrag, im Einklang mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen gegen die sogenannte Schattenflotte vorzugehen. Das Einsatzgebiet der Operation liegt im mittleren und südlichen Mittelmeer und südlich von Sizilien; vor Libyen und Tunesien darf IRINI nur jenseits der Küstenmeere der beiden Staaten operieren.

Begründet wird die Verlängerung mit der Lage in Libyen. Seit dem Ende des Bürgerkriegs 2020 habe Libyen weder einen Präsidenten noch ein Parlament wählen können, schreibt die Bundesregierung. Den Westen des Landes dominiere die Regierung der Nationalen Einheit unter Premierminister Abdel Hamid Dbeiba, den Osten die Libysche Nationalarmee unter General Khalifa Haftar. Trotz politischer Fortschritte seit dem Waffenstillstand von 2020 sei die Lage instabil.

Sea Guardian: Die Obergrenze sinkt von 550 auf 400

Für die NATO-Operation Sea Guardian sinkt die personelle Obergrenze von 550 auf 400 Soldatinnen und Soldaten. Die Operation überwacht den Seeraum im Mittelmeer und tauscht Lagebilder aus. Wird bei einem Schiff eine Verbindung zu terroristischen Organisationen vermutet, kann die Operation es überall in ihrem Einsatzgebiet stoppen, überprüfen und durchsuchen. Der deutsche Einsatz stützt sich auf Beschlüsse des Nordatlantikrats; nach Angaben der Bundesregierung folgt er den Regeln eines Systems gegenseitiger Sicherheit nach Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass das Mittelmeer die südliche Außengrenze der EU bildet und den Zugang zur südlichen Nachbarschaft der NATO öffnet. Auch der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine bedrohe die Sicherheit in der Region. Zudem setze sie sich für eine Zusammenarbeit zwischen IRINI und Sea Guardian ein.

Die beiden Mandate nach den Kabinettsbeschlüssen vom 28. Oktober 2026
EinsatzGeführt vonObergrenzeVerlängert bis
EUNAVFOR MED IRINIEU300 Soldatinnen und Soldaten (unverändert)30. November 2027
Sea GuardianNATO400 Soldatinnen und Soldaten (bisher 550)30. November 2027

Was der Bundestag entscheidet

Nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz bedarf jeder Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes der Zustimmung des Bundestages. Ein solcher Einsatz liegt nach dem Gesetz vor, wenn Soldatinnen oder Soldaten in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind oder dies zu erwarten ist. Wann das Parlament über die beiden Verlängerungen abstimmt, nannte die Bundesregierung in ihren Mitteilungen vom 28. Oktober nicht.

Quellen

  1. Einsatz zur Stabilisierung Libyens wird fortgesetzt Die Bundesregierung, 28. Oktober 2026
  2. Mission SEA GUARDIAN verlängert Die Bundesregierung, 28. Oktober 2026
  3. § 1 Parlamentsbeteiligungsgesetz: Grundsatz Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Gesetze im Internet)
  4. § 2 Parlamentsbeteiligungsgesetz: Begriffsbestimmung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Gesetze im Internet)
  5. Die Bundeswehr in Auslandseinsätzen (Übersicht der laufenden Mandate, Stand 19. Oktober 2026) Bundeswehr, 19. Oktober 2026

Mit KI-Unterstützung recherchiert und verfasst, dann am 31. Oktober 2026 in einer separaten Prüfung mit den 5 oben genannten Quellen abgeglichen. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns.