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Bundesrat erhebt Subsidiaritätsrüge gegen EU-Verordnung über erschwinglichen Wohnraum

Die Länderkammer hat der EU-Kommission am 16. Oktober mitgeteilt, dass die EU aus ihrer Sicht für die geplanten Regeln zu Wohnraummaßnahmen nicht zuständig ist.

Von Ressort Europa ·

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Quellen
6, unten aufgeführt

Das Wichtigste

  • Am 16. Oktober 2026 schickte der Bundesrat der EU-Kommission eine Subsidiaritätsrüge zum geplanten Gesetz über erschwinglichen Wohnraum.
  • Nach Auffassung der Länder ist die EU nicht zuständig; der Vorschlag verstoße gegen Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.
  • Der Kommissionsvorschlag vom 9. September 2026 setzt Bedingungen für lokale Beschränkungen von Kurzzeitvermietungen und Leerstand.
  • Erreichen begründete Stellungnahmen der nationalen Parlamente ein Drittel ihrer 54 Stimmen, muss die Kommission den Vorschlag überprüfen.

Der Bundesrat, über den die 16 Landesregierungen an Bundes- und EU-Angelegenheiten mitwirken, hat das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Gesetz über erschwinglichen Wohnraum (Affordable Housing Act) förmlich gerügt. Am 16. Oktober 2026 übermittelte er der Kommission eine Subsidiaritätsrüge. Die Länderkammer hält die EU für die geplanten Regeln nicht für zuständig und sieht die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit verletzt.

Was Brüssel vorschlägt

Die Kommission legte den Vorschlag am 9. September 2026 zusammen mit einer Empfehlung zu Erschwinglichkeit und Angebot von Wohnraum vor. Sie bezeichnet das Gesetz als ersten gemeinsamen europäischen Rahmen für die Bewertung von wohnungsbezogenen Maßnahmen, die den EU-Binnenmarkt berühren. Behörden sollen anhand einer gemeinsamen Methode Gebiete ermitteln, die unter Wohnungsnot („housing stress“) leiden. Wollen sie die Nutzung von Wohnraum beschränken, etwa bei Kurzzeitvermietungen oder Leerstand, müssen sie nachweisen, dass diese Nutzung die Wohnungsnot vor Ort verschärft und dass ihre Maßnahmen zielgerichtet, notwendig und verhältnismäßig sind.

Bei Kurzzeitvermietungen müssten Behörden belegen, dass die Vermietungstätigkeit seit mindestens drei Jahren erhebliche negative Folgen für die Erschwinglichkeit oder Verfügbarkeit von Wohnraum hat und dass mildere Maßnahmen nicht ebenso wirksam wären. Außerdem müssten sie die seit Mai 2026 geltenden EU-Regeln für Kurzzeitvermietungen anwenden und durchsetzen.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte bei der Vorstellung, der Mangel an bezahlbarem Wohnraum sei für sehr viele Bürgerinnen und Bürger Europas ein Problem. Die Entscheidung, ob und mit welchen Maßnahmen gehandelt wird, bleibe bei den zuständigen Behörden, betont die Kommission; wohnungspolitische Entscheidungen blieben national, regional und lokal. Einige Mitgliedstaaten, die bereits gehandelt hätten, seien mit rechtlichen Zweifeln an der Vereinbarkeit ihrer Maßnahmen mit EU-Recht konfrontiert worden; das Gesetz solle den Behörden Rechtssicherheit geben.

Warum die Länder widersprechen

Der Bundesrat sieht das anders. Aus seiner Sicht griffe die geplante Verordnung tief in den Wohnungsmarkt ein und ließe den Mitgliedstaaten in der Wohnungspolitik deutlich weniger Spielraum; zuständig seien die Mitgliedstaaten. Einen einheitlichen europäischen Rahmen brauche es nicht. Deutschland habe mit den Zweckentfremdungsgesetzen der Länder bereits erprobte Instrumente, um Wohnraumknappheit rechtssicher nachzuweisen, und die nationalen Regeln berücksichtigten, wie stark sich die Wohnungsmärkte national, regional und lokal unterscheiden können.

Außerdem bringe der Vorschlag nach Ansicht der Länder mehr Bürokratie, aber keinen erkennbaren Nutzen. Gerade kleinere Kommunen könnten dadurch stark belastet werden und am Ende Maßnahmen zum Schutz von Wohnraum ganz aufgeben.

Zusätzlich zur Rüge, die direkt an die Kommission geht, beschloss der Bundesrat eine Stellungnahme mit ähnlicher Kritik an die Bundesregierung. Diese muss sie berücksichtigen, wenn sie die deutsche Verhandlungsposition festlegt.

Was eine Subsidiaritätsrüge bewirken kann

Subsidiarität bedeutet, dass die EU nur dann handeln soll, wenn das wirksamer ist als ein Handeln der Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene. Nach dem Kontrollmechanismus der EU können nationale Parlamente, die einen Gesetzentwurf für unvereinbar mit diesem Grundsatz halten, der Kommission binnen acht Wochen eine begründete Stellungnahme schicken. Jedes der 27 nationalen Parlamente hat zwei Stimmen; bei zwei Kammern hat jede eine. In Deutschland sind das Bundestag und Bundesrat.

So funktioniert die Subsidiaritätskontrolle der EU
Begründete Stellungnahmen mitFolge
Mindestens einem Drittel der 54 Stimmen (18)„Gelbe Karte“: Die Kommission muss den Vorschlag überprüfen und kann ihn mit Begründung beibehalten, ändern oder zurückziehen
Der Mehrheit der Stimmen, bei Vorschlägen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren„Orange Karte“: Die Kommission muss ihn überprüfen; hält sie daran fest, können Europäisches Parlament oder Rat ihn stoppen

Bei der Orangen Karte wird ein Vorschlag nicht weiter behandelt, wenn die einfache Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments oder 55 Prozent der Mitglieder des Rates einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip feststellen. Nach Angaben der Kommission wurde die Gelbe Karte bisher dreimal ausgelöst – 2012, 2013 und 2016 –, die Orange Karte noch nie.

Wie es weitergeht

Die Rüge einer einzelnen Kammer hält den Vorschlag nicht auf. Er geht an das Europäische Parlament und den Rat ins ordentliche Gesetzgebungsverfahren; im Rat ist jeder Mitgliedstaat auf Ministerebene vertreten, die deutsche Position vertritt also die Bundesregierung. Wie der Rat entscheidet, erklärt unser Beitrag zur qualifizierten Mehrheit, die Rolle des Bundesrates in EU-Fragen unser Beitrag So funktioniert der Bundesrat.

Quellen

  1. Rückblick auf die Plenarsitzung am 16. Oktober 2026 (BundesratKOMPAKT, 1069. Sitzung), TOP 38: Erschwinglicher Wohnraum Bundesrat, 16. Oktober 2026
  2. New EU rules to help local authorities tackle the housing crisis (IP/26/1792) European Commission, 9. September 2026
  3. New EU proposal and recommendation to help authorities tackle the housing crisis European Commission, 9. September 2026
  4. Subsidiarity control mechanism European Commission
  5. Basic Law for the Federal Republic of Germany (English translation) Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  6. The Council of the European Union (Fact Sheets on the European Union) European Parliament

Mit KI-Unterstützung recherchiert und verfasst, dann am 29. Oktober 2026 in einer separaten Prüfung mit den 6 oben genannten Quellen abgeglichen. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns.